Erstinformation

Erstinformation für Kundinnen und Kunden

Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt Angaben nach Maßgabe der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -Beratung mitzuteilen.

Sie finden die Erstinformationen unter folgenden Link:
Erstinformation – Generationenberatung24 (PDF)